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Der Energieausweis
Die energetische Bewertung eines Gebäudes
Geregelt ist die heute vorgeschriebene Form und Notwendigkeit eines Energieausweises in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Dort wird zwischen zwei Arten des Energieausweises unterschieden,
1. der Bedarfsausweis und
2. Verbrauchsausweis.
Für den Verkauf Ihres Objektes benötigen wir aber in jedem Falle den passenden Energieausweis!
Möglicherweise stellen sich Ihnen jetzt viele Fragen, wie zum Beispiel:
Wie unterscheiden sich die beiden Energieausweise und was kostet der jeweilige Energieausweis?
Welchen Energieausweis benötige ich?
Wo bekomme ich den Energieausweis?
Keine Sorge, wir von Brocks Immobilien unterstützen Sie und empfehlen Ihnen auf Wunsch gerne einen externen Dienstleister, der bei Bedarf den passenden Energieausweis für Ihr Objekt erstellt.
Wir freuen uns darauf Sie persönlich kennenzulernen.
Nutzen Sie gerne unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.
Sie erreichen uns täglich unter +49 (0)461 500 97 100